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Nach einem Unwetter – Wer zahlt für Schäden?
Nach einem Unwetter fragen sich immer einige, wer denn nun eigentlich für die Schäden aufkommt. Wetter.net erklärt Ihnen die wichtigsten Informationen und Schritte dazu.
Bei Starkregenereignissen droht schnell Hochwasser. Dabei kommt es nicht selten zu vollgelaufenen Kellern. Wenn nun im Keller einige Sachen abgestellt worden sind und diese durch das Wasser beschädigt werden greift üblicherweise die Hausratversicherung. Aber hierbei heißt es besonders vorsichtig sein, denn die Hausratversicherung greift nur, wenn eine Elementarschadensversicherung mit abgeschlossen wurde. Diese muss bei Vertragsabschluss gesondert unterschrieben werden.
Für Schäden am Gebäude durch eintretendes Wasser haftet jedoch die Gebäudeversicherung, die in den meisten Fällen der Eigenheimbesitzer oder Vermieter besitzt. Dabei muss ebenfalls eine Elementarschutzversicherung abgeschlossen worden sein. Dies gilt natürlich auch für Schäden durch Schnee oder Erdrutsche. Ohne diese Elementarschutzversicherung werden nur Kosten bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke 8 und Hagel abgedeckt.
Für Schäden an Gegenständen und Möbeln, die im Freien standen, greift die Hausratversicherung jedoch nicht. Ebenso sind viele Gegenstände durch Überspannungen oder Blitzeinschläge nicht mitversichert. Dafür gibt es mittlerweile viele handelsübliche Steckdosenleisten mit einem Überspannungsschutz.
Bei Schäden am Auto übernimmt in den meisten Fällen die Teil- bzw. von der Vollkaskoversicherung übernommen. Bereits bei 2 Zentimetern Durchmesser können sichtbare Schäden am Auto auftreten. Ab einem größeren Durchmesser können auch die Autoscheiben zerbersten.
Jedoch wird nicht der Wiederbeschaffungswert des Autos erstattet, sondern nur der Zeitwert des Wagens. In vielen Fällen wird auch nur der Schaden geschätzt und die Kosten des Schadens erstattet, sofern diese nicht über den Wert des Fahrzeugs liegen.
Aber vor allem ist es auch wichtig, dass die Schäden am besten von verschiedenen Blickwinkeln aus dokumentiert worden sind. So lassen sich im Nachhinein noch unschlüssige Schadensinformationen aus dem Weg räumen. Nicht verkehrt ist es einen Zeugen mit heran zu holen, der die Schäden bestätigt. Bitte denken Sie dabei auch an das Notieren der genauen Uhrzeit, des Datums sowie Ort und Art des Schadens.
Grundsätzlich sind Sie aber dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass nicht noch größere Schäden auftreten. Auch sollten Sie bei Vorhersagen von Gewittern mit Hagel sehr umsichtig und langsam fahren, wenn möglich das Auto sogar unterstellen. Mitunter gibt es auch Schutzfolien oder dicke Wolldecken mit denen man sein Auto schützen kann.